Der Pfarrgemeinderat steht dem Pfarrer in allen Sachbereichen beratend und beschließend zur Seite. Die Mitverantwortung für die Anliegen der Pfarrgemeinde sind ein Beitrag zum Aufbau einer
lebendigen Gemeinde.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von den Katholiken der Pfarrei in geheimer Wahl für eine vierjährige Amtsperiode gewählt. Der Pfarrgemeinderat wird aus diesen gewählten, sowie aus
den "geborenen" (alle mit der Seelsorge in der Pfarrei beauftragten) und berufenen Mitgliedern gebildet. Der derzeitige Pfarrgemeinderat wurde am 25. Februar 2018 gewählt. In der Regel
tagt der Pfarrgemeinderat vier- bis sechsmal im Jahr. Mitglieder des Pfarrgemeinderates vertreten unsere Pfarrei im Pfarrverbandsrat und im Dekanatsrat des Dekanates Rottenbuch.
Alle Anliegen, die die Pfarrei betreffen können von den Pfarrangehörigen zur Diskussion und Beratung gestellt werden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und werden rechtzeitig durch
Aushang im Vorraum der Kirche bekannt gemacht.