Josef Fegg zum Pfarrer ernannt

Mit Wirkung zum 1.11.2019 hat Erzbischof Reinhard Kardinal Marx Herrn Josef Fegg zum Pfarrer ernannt. Bisher war er als Pfarradministrator "mit den Rechten und Pflichten eines Pfarrers" ausgestattet. Mit der Instituierung, die am 6.11. im erzbischöflichen Ordinariat stattfand, ist nach kirchlichem Recht nun eine feste und dauerhafte Besetzung der Pfarrei, bzw. des Pfarrverbandes vorgesehen. 

In der Praxis ergibt sich daraus eine erhöhte Planungssicherheit für den Dienst in den Pfarreien. Und mit der Ernennung "auf unbestimmte Zeit" wird auch das Vertrauen des Erzbischofs zum Ausdruck gebracht, dass der Pfarrer seinen Aufgaben und Verpflichtungen in den Gemeinden gerecht werden kann.

 

Die Aufgaben des Pfarrers werden im Kirchenrecht beschrieben wie im Kanon 528, §2: "Der Pfarrer hat Sorge dafür zu tragen, daß die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen wird; er hat sich darum zu bemühen, die Gläubigen durch eine ehrfürchtige Feier der Sakramente zu weiden, in besonderer Weise aber darum, daß sie häufig die Sakramente der heiligsten Eucharistie und der Buße empfangen; ebenso hat er darauf bedacht zu sein, daß sie auch in den Familien zur Verrichtung des Gebetes geführt werden sowie bewußt und tätig an der heiligen Liturgie teilnehmen, die der Pfarrer unter der Autorität des Diözesanbischofs in seiner Pfarrei leiten und überwachen muß, damit sich kein Mißbrauch einschleicht."